1. Der steuerliche Status als "Disregarded Entity"
Eine von einer einzelnen ausländischen Person gehaltene US-LLC (Single-Member LLC) wird von der US-Bundessteuerbehörde (IRS) standardmäßig als steuerlich transparent eingestuft (Disregarded Entity).
Das bedeutet: Die Gesellschaft selbst zahlt auf Bundesebene keine Körperschaftsteuer. Steuerpflichten in den USA entstehen nur dann, wenn das Unternehmen als ETBUS (Engaged in Trade or Business in the United States) eingestuft wird.
2. Wann ist eine LLC "ETBUS"? (IRC § 864)
Eine US-LLC gilt steuerlich als ETBUS, wenn sie:
- Mindestens einen abhängigen Angestellten ("Dependent Agent") oder eine physische Betriebsstätte (Office, Lager) in den USA unterhält.
- Wesentliche geschäftliche Aktivitäten physisch auf US-Boden erbringt.
Verkaufen Sie hingegen digitale Dienstleistungen, Software oder Beratungsleistungen vom Ausland aus an Kunden weltweit (auch US-Kunden), ohne US-Personal oder US-Betriebsstätte, gilt die LLC in der Regel nicht als ETBUS.
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